Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 102 / 2015 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 30.04.2015
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 20. April 2015
Tarifverträge mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass gemäß den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Tarifverhandlungen, in der geänderten Fassung, die folgenden Tarifverträge mit höherem Abschluss im Zeitraum Februar - März 2015 auferlegt wurden:
1. Anlage 1 des am 26. Februar 2015 zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Kollektiv-Hochrangigen Vertrags
Arbeitgeberverband der Bergbau- und Ölindustrie
und
Die Gewerkschaft der Bergbauarbeiter, der Geologie und der Ölindustrie.
2. Sammelvertrag von höherem Grad 2015 - 2016, geschlossen am 9. März 2015 zwischen den Vertragsparteien
Die Union des Handels und des Tourismus der Tschechischen Republik
und
Tschechische-Moravian Gewerkschaft Gastfreundschaft, Hotels und Tourismus.
3. Anlage 1 des am 10. März 2015 zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Tarifvertrags 2015 - 2016
Tschechische Union der Arbeitnehmer in Energie
und
EGHO Gewerkschaft,
Die Tschechische Energieunion.
Minister:
Mgr. Marks v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 102 / 2015 Coll. über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.04.2015
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf