Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 102 / 2015 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
30.04.2015
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 20. April 2015
Tarifverträge mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass gemäß den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Tarifverhandlungen, in der geänderten Fassung, die folgenden Tarifverträge mit höherem Abschluss im Zeitraum Februar - März 2015 auferlegt wurden:
1. Anlage 1 des am 26. Februar 2015 zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Kollektiv-Hochrangigen Vertrags
Arbeitgeberverband der Bergbau- und Ölindustrie
und
Die Gewerkschaft der Bergbauarbeiter, der Geologie und der Ölindustrie.
2. Sammelvertrag von höherem Grad 2015 - 2016, geschlossen am 9. März 2015 zwischen den Vertragsparteien
Die Union des Handels und des Tourismus der Tschechischen Republik
und
Tschechische-Moravian Gewerkschaft Gastfreundschaft, Hotels und Tourismus.
3. Anlage 1 des am 10. März 2015 zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Tarifvertrags 2015 - 2016
Tschechische Union der Arbeitnehmer in Energie
und
EGHO Gewerkschaft,
Die Tschechische Energieunion.
Minister:
Mgr. Marks v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 102 / 2015 Coll. über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.04.2015 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Kollektivverhandlungen
Arbeitsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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