Dekret Nr. 102 / 2009 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses des Innenministeriums Nr. 255 / 1999 Slg. über die technischen Bedingungen des materiellen Brandschutzes, geändert
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 22.04.2009
Textfassungen:
22.04.2009
ANHANG
Ordnung
vom 9. April 2009
zur Änderung des Erlasses Nr. 255 / 1999 des Innenministeriums, über die technischen Bedingungen des Brandschutzmittels, geändert
Das Innenministerium sieht gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 133 / 1985 Slg., Brandschutz, geändert durch Gesetz Nr. 203 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 237 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 186 / 2006 Slg.:
Erlass Nr. 255 / 1999 Slg., über die technischen Bedingungen der Art des Brandschutzes, geändert durch Erlass Nr. 352 / 2000 Slg. und Erlass Nr. 456 / 2006 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird der Punkt am Ende des Absatzes 1 durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe i angefügt:
"(i) Schutzkleidung für die Entsorgung von Feuern in der Außenumgebung."
2. In Absatz 1 (2) wird "8 " durch" 9" ersetzt.
3. In Artikel 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Diese Verordnung wurde gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Verfahren zur Bereitstellung von Informationen auf dem Gebiet der technischen Normen und Regeln und der Regeln für die Dienste der Informationsgesellschaft, geändert durch die Richtlinie 98/48/EG, notifiziert.
4. Der folgende Anhang 9 wird angefügt:
"Anhang 9 zu Dekret Nr. 255 / 1999 Coll.
Technische Bedingungen für Schutzkleidung für Brandschutz in der Außenumgebung
1. Die technischen Bedingungen der Schutzkleidung zur Entsorgung von Außenfeuern sind erfüllt, sofern die Schutzkleidung den Anforderungen der ČSN EN 15614, ČSN EN 531, ČSN EN 1149-5 und ČSN EN 340 entspricht.
2. Zusätzliche technische Bedingungen für das Schneiden und Ausführen von einlagigen Schutzkleidung zur Beseitigung von Außenfeuern gemäß Nummer 1 ("Einschichtschutzkleidung"), bestehend aus einer Bluse und einer Hose gemäß diesem Anhang, gelten gegebenenfalls für Mitglieder des Fire Rescue Corps der Tschechischen Republik und für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehreinheiten der Gemeinden, um ihr einheitliches Aussehen zu gewährleisten und sie vor Ort zu identifizieren.
I. Blouse
1. Die Bluse ist ein freier Schnitt, unversehrt, am Schlitten befestigt, der vom Bein bis zum Kragen bedeckt ist. Die vorderen und hinteren Teile sind durch einen geformten Sitz geteilt. Die Ärmel sind zweiteilige Köpfe mit einer flexiblen Manschette mit einem Pantographen beendet. Die Ärmel werden in zwei Ebenen von reflektierendem Band genäht. Der Kragen ist geformt. Das reflektierende Band wird entlang des Umfanges des Brustteils des Mantels und von der Länge der Bluse bei 5 cm genäht.
2. Die vorderen Teile sind durch einen doppelt geformten Sattel geteilt und in der Taille geschnitten. Am unteren Rand des Schnittes befindet sich eine schräge Tasche mit Ferse und Schlaufe zum besseren Öffnen von Taschen. Auf der rechten Seite des vorderen Teils ist halbhoop Tasche mit Ferse und Schlaufe für eine bessere Öffnung des Fußes, 20 mm über dem Fuß ist Schlaufe Teil der Bandkappe 70 x 38 mm für Qualitätsmarkierung. Auf dem linken Brustteil des vorderen Teils wird Geldbeutel auf der Radiostation mit einer Ferse und Schlaufe zum besseren Öffnen des Fußes genähert. Es gibt einen Handschellen in beiden Brustblättern, um die Tasche zu sichern.
3. Das hintere Teil ist durch einen doppelten Sitz geteilt. Die Armlöcher des hinteren Teils bestehen aus Golffalten, die die Form des Armlochs kopieren. Im Taillenabschnitt ist Tunnel von der Vorderseite der Breite 40 mm mit langgestreckter Streifenbreite 30 mm vernäht. In einem Abstand von 50 mm über dem reflektierenden Band ist hitzefixierte negative reflektierende Inschrift HASIČI - gelbe Farbe. Das hintere Teil ist um 40 mm verlängert. In der Mitte des Rückenhalses ist der Haken 80 mm lang.
4. Die Ärmel sind zweiteilig, in der Manschette endet, ein Teil der Streifenbreite 20 mm in zwei Reihen, ergänzt durch eine Breite von 50 mm, am Häkelteil der Bandkappe 50 x 25 mm befestigt. Unter dem Pantographen beträgt der Stringteil der Bandkappe 70 x 25 mm, mit der Möglichkeit, die untere Hülsenbreite zu regeln. Das Ellbogenteil ist mit genähten Stopfen für eine bessere Beweglichkeit geformt. Der untere Teil der Hülse am Armloch wird durch die Formgebung auf eine Höhe leicht verändert, was eine bessere Bewegung beim Anheben der Hände ermöglicht. Das obere reflektierende Band hat eine Position, die am reflektierenden Band auf der Brust befestigt ist. Das untere Reflexionsband befindet sich 150 mm vom unteren Rand der Hülse.
5. Taschen machen:
a) Schacht-Halbtasche 1 rechts - Abmessungen 160 x 180 x 40 mm, Abmessungen des Häkelteils der Bandkappe 160 x 25 mm - 1 Stk, reflektierendes Klebeband über die Tasche nach dem vorderen Teil genäht,
b) Schachthockertasche 1 Stk - Größe 160 x 75 x 40 mm, Abmessungen des Häkelteils der Bandkappe 40 x 38 mm - 1 Stk, reflektierendes Band durch die Tasche nach dem Frontteil eingenäht, 10 mm breite elastische Streifen an der Oberseite der Tasche eingenäht,
(c) Tasche des unteren Seitenseitenwinkels 2 Stück - Größe 180 x 180 mm, Abmessungen des Häkelteils der Bandkappe 50 x 25 mm - 2 x 2 Stück.
d) in der rechten Tasche ist eine geschlossene Schlaufe mit Metall-Halbring zum Aufhängen von Handschuhen.
6. Handhabung von Fersen:
(a) der rechte Brustfuß mit einer Schlaufe von 1 Stück - Größe 180 x 70 mm, Abmessungen des Schleifenteils der Bandkappe 50 x 25 mm - 2 Stück,
b) Brustfuß mit 1 Stück Gurt - Abmessungen 95 x 85 mm, Abmessungen des Schleifenteils der Bandkappe 70 x 38 mm - 1 Stück,
c) der Fuß der Unterseite ist mit 2 Stück geneigt - Abmessungen 200 x 50 mm, Abmessungen des Schleifenteils der Bandkappe 50 x 25 mm - 2 x 2 Stück.
7. Der Kragen ist eine Stehform mit einer leichten Form zur besseren Positionierung des Kragens beim Öffnen des Schiebers und Biegen des Kragens. Die vordere Länge des Kragens beträgt 100 mm, 80 mm in der Mitte des Kragens.
8. Die vordere Befestigung erfolgt an einem spiralförmigen Schieber, der sich bis zum Ende eines Stehkragens erstreckt. Die Skimmer sind von einer 70 mm breiten Schicht bedeckt, die sich über die gesamte Länge des Vorderteils erstreckt. Das Etikett ist über die gesamte Länge an der Bandkappe befestigt, nur in den Bereichen des genähten Kragens mit 20 mm Schnitt. Das Medikament hat reflektierendes Klebeband entsprechend der Position auf der Bluse in der Brust und unterem Teil der Bluse genäht. Unter der Rutsche ist ein Untertauchen.
9. Der untere Rand der Bluse befindet sich vor den Lesezeichen, 2 x gebogen, in der Breite 20 mm genähert, mit der Rückseite verbunden. Das hintere Teil ist bis zu einer maximalen Tiefe von 40 mm ausgebildet.
10. Das reflektierende Band wird auf dem vorderen Stück 50 mm vom Rand der länglichen Länge abgenäht und geht durch das hintere Teil zum zweiten vorderen Teil ebene fort.
11. Die Bearbeitung der Bluse erfolgt so, dass alle Nähte, einschließlich der Taschen, durch Umschlingen gegen Reibung gesichert sind. Die Nähte, die Füße sind auf zwei Nadeln Nähmaschinen genähert. Der Anfang und das Ende der Maschinennaht müssen durch Nachfahren von mindestens 10 mm Länge gewährleistet werden. Die Anzahl der Nähte für 10 mm Maschinennähe beträgt 3,5 - 4 Maschen. Die Bandkappen sind ausreichend, d.h. über den gesamten Kreislauf mit ausreichender Befestigung befestigt. Vernähen oder dekorativen Nähten verursacht kein Abstreifen oder Verkanten von Nähten. Alle anstrengenden Stellen wie Taschen, die Füße sind mit Verschlüssen verstärkt. Die Bandkappen werden nur am Boden der Ferse, dem Bein, angenäht. Die Enden der Garne auf dem gesamten Produkt werden richtig abgeschnitten.
12. Auf der Bluse in ihrer oberen rechten Vorderseite über der Tasche kann eine leicht entzündbare Bandkappe mit Abmessungen 70 x 38 mm, die für die Funktions- oder Qualitätsmarkierung des Trägers ausgelegt ist, befestigt werden. Ein Teil der Bandkappe mit Schlaufen wird auf der Bluse genäht.
13. Die Funktions- oder Qualitätsmarkierung muss aus Material bestehen, das mit dem oberen äußeren Bekleidungsteil identisch ist und mit Haken der Abmessungen 70 x 38 mm mit dem Teil der Bandkappe vernäht ist.
14. Die Funktions- oder Qualitätsetiketten müssen aus einem 2,3 mm bestickten Rahmen mit einer Bandkappe auf der Rückseite und einer bestickten Funktions- oder Qualitätsmarkierung bestehen.
15. Die Bluse wird gemäß Figur 1 geschnitten.
16. Die Schlosstaschen der Bluse werden gemäß Figur 2 geschnitten.
Abbildung 1
Abbildung 2
II. Hosen
1. Hosen sind lang, ungeschrägt, frei geschnitten, mit erhöhter Taille, Scheren für Gürtel und Streben. Auf der rechten Seite ist die Naht halbhob Tasche genähert, mit einer Ferse mit einer Bandkappe bedeckt. Die Tasche befindet sich von der Passkante 360 mm. Neben dem Schneiden des vorderen Teils im Oberschenkelteil weisen die Hosen im Schritt- und Sitzteil einen geformten Keil auf, wodurch die freie Bewegung erleichtert und die Stärke der Hose im Schritt erhöht wird.
2. Die vorderen Teile sind im Knieteil verstärkt (ohne Verstärkung), geschnitten und im Oberschenkelteil geformt. Der Hosensplitter ist an einem Schlitten befestigt, der von einem Bein bedeckt ist.
3. Zwei schräge Taschen sind Einzelpass mit einer Gleitlänge von 180 mm, befindet sich 100 mm vom oberen Rand der Taille.
4. Die hinteren Teile sind gerade mit den genähten Passdateien. Der Rückenteil ist nicht geschnitten. Der Streifen in der Taille wird vom Schaft des vorderen Teils zum Rückenteil gesehen. Das Unterteil weist eine genäherte Schaltlänge von 125 mm und eine Breite von 35 mm auf, die an der Bandkappe befestigt ist.
5. Die Füße haben reflektierendes Band unter der Knieverstärkung genäht. Die Verbindung der reflektierenden Streifen während der Nähte folgt eng miteinander.
6. Der Taillekragen wird mit einer Auskleidung von 60 mm durch die Seitennaht gezogen 2 x elastische Breite 20 mm.
7. Gurte und Klammern sind mindestens 40 mm breit mit Befestigung in der Rückseite der Hose für die Bandkappe. Auf der russischen Seite wird der Stringteil der Bandkappe 40 x 50 mm auf das Band aufgenäht. Die Spurweite des Gurtbandes beträgt 50-60 mm. Der Bund ist vor der Metalltrommel befestigt.
8. Gürtel- und Flügelhandschellen haben 10 mm von der gebogenen Bügelseite des geschlitzten Häkelteils der Bandkappe 40 x 50 mm. Die Hose hat 4 Krawatten im Pass.
9. Schiffe sind verstellbar, abnehmbar, aus 40 mm Streifen. Vorne ist der Streifenstreifen 40 mm breit, zum Einstellen der Länge. Um die Schlampe an den Bügeln der Hose zu befestigen, haben die Klammern Kunststoff ovale Clips von schwarzer Farbe. Antifallende Schalen von den Schultern werden im hinteren Abschnitt mit einer plastischen Querschnalle schwarzer Farbe 45 mm breit geschickt.
10. Seitenhalbkugeltasche - Größe 190 x 200 x 40 mm, Abmessungen des Häkelteils der Bandkappe 50 x 25 mm - 2 Stück.
11. Seitenfuß mit Schleife - Größe 210 x 75 mm, Abmessungen des Schleifenteils der Bandkappe 50 x 25 mm - 2 Stück.
12. Die untere Kante der Beine ist 2 x mit 30 mm Lesezeichen. Auf der Registerkarte befindet sich eine verkettete schwarzfarbige Zeichenkette zum Download, mit einer flachen schwarzen Farbbremse innerhalb der Schrittnaht. Der Brake mit gewebtem Gewebe wird auf die Schrittnaht aufgenähert.
13. Das Arbeiten der Hose erfolgt, so dass alle Nähte, einschließlich der Taschen, durch Umschlingen gegen Ausfransen gesichert sind. Die Nähte werden auf zwei Nadelnähmaschinen genäht. Der Anfang und das Ende der Maschinennaht müssen durch Nachfahren von mindestens 10 mm Länge gewährleistet werden. Die Anzahl der Nähte für 10 mm Maschinennähe beträgt 3,5 - 4 Maschen. Die Bandkappen sind ausreichend, d.h. über den gesamten Kreislauf mit ausreichender Befestigung befestigt. Näh- oder Zierstiche dürfen nicht zu einem Abstreifen oder Verkanten der Nähte führen. Alle anstrengenden Stellen, wie Taschen, Füße und Handschellen, sind mit Verschlüssen verstärkt. Die Bandkappen werden nur am Boden der Ferse angenäht. Die Enden der Garne auf dem gesamten Produkt werden richtig abgeschnitten.
14. Die Hosen werden gemäß Figur 3 geschnitten.
15. Die seitliche Hosentasche ist nach Figur 4 geschnitten.
Abbildung 3
Abbildung 4
III. Materialien für einschichtige Schutzkleidung
1. Materialien zur Herstellung von einschichtigen Schutzkleidung sind wie folgt:
a) Oberflächenmaterial - geeignete Materialzusammensetzung ist beispielsweise 93 % Meta-Aramid, 5 % Para-Aramid, 2 % Antistatikum, 220 g / m2, oder Material ähnlicher Gebrauchseigenschaften (technische und qualitative) Farbe dunkelblau gemäß Farbe RAL 5004,
b) auffälliges Material - Breite 50 mm, Farbe gelb mit kombinierten Eigenschaften,
c) HASIČI Inschrift - auffällig, Farbe gelb, kombiniertes Material, negativ, Rahmengröße 290 x 75 mm, Schriftgröße 260 x 55 mm ohne Haken, mit Haken 63 mm, Schriftart Schweiz CE,
d) Bandkappe - mit nicht brennbarem Finish, Breite 25 mm, 38 mm, 50 mm, Farbe schwarz,
e) Schiebeverschluss für Front-Top-Befestigung - divisibel, Spirale, mit reduziertem brennbaren, Farbe schwarz,
f) Pantoffeln in Hosentaschen - indivisible, Spirale, mit reduzierten brennbaren, schwarz, Länge 18 cm - 2 Stück,
g) Schiebeverschlüsse für Hosen - unteilbar, Spirale, mit reduzierter brennbarer Kapazität, Farbe schwarz - 1 Stück,
(h) Nähfaden - zum Beispiel 100% Aramid oder Material ähnlicher Gebrauchseigenschaften (technische und qualitative) Farbe schwarz und rot zum Nähen von auffälligem Material.
2. Das für die Herstellung einheitlicher Schutzkleidung verwendete Grundmaterial erfüllt die Anforderungen hinsichtlich:
(a) Gesundheit (1);
(b) Lager 2),
c) Resistenz gegen Klumpen 3),
d) Widerstand gegen Oberflächenbenetzung 4),
e) Widerstand gegen Eindringen von flüssigen Chemikalien 5),
(f) Abriebfestigkeit 6)
IV. Markierung von gleichmäßiger Schutzkleidung
Die Bluse ist mit einem genähten Etikett auf dem inneren rechten vorderen Teil unter der Brusttasche markiert. Die Hose ist mit einem genähten Etikett auf dem unteren linken Taschenbeutel markiert. Etiketten enthalten Daten gemäß ČSN EN 340.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
MUDr. Mgr. Langer v. r.
1) beispielsweise nach EN ISO 3071, EN ISO 105E04, EN 14362 und EN ISO 14184
2) beispielsweise nach ČSN EN ISO 105
3) beispielsweise nach ČSN EN ISO 12945
4) beispielsweise nach ČSN EN 24920
5) beispielsweise nach EN ISO 6530
6) beispielsweise nach ČSN EN ISO 12947 '.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 102 / 2009 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 255 / 1999 Slg., über die technischen Bedingungen des Brandschutzes, geändert |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 22.04.2009 |
|---|---|
| In Kraft seit | 22.04.2009 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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