Dekret Nr. 101 / 2008 Coll.
Verordnung über die Erteilung von Gedenksilber CZK 200 anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 26.03.2008
Textfassungen:
26.03.2008
ANHANG
Ordnung
vom 11. März 2008
zum Thema Gedenksilber CZK 200 anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 22 a) Gesetz Nr. 6 / 1993 Slg., über die Tschechische Nationalbank, geändert durch Gesetz Nr. 442 / 2000 Slg.:
(1) Anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum werden Gedenksilber zweihundert Kronen (nachfolgend "zweihundert Kronen" genannt) ausgegeben. Das Bild der zweihundert Kronen wird im Anhang zu diesem Dekret gegeben.
(2) Zweihundert koruna wird in der normalen Version und in einer speziellen Version ausgestellt, die für Sammlerzwecke mit einem polierten Feld aus Münze und mattem Relief bestimmt ist (nachstehend als Sonderversion bezeichnet).
(3) Zweihundert korona im normalen und speziellen Design wird aus einer Legierung mit 900 Teilen Silber und 100 Teilen Kupfer gerollt. Das Gewicht der 2-Hundredth Krone beträgt 13 g, ihr Durchmesser 31 mm und die Kraft 2,3 mm. Der Rand von zweihundert Kronen in normaler Version wird gesäumt, der Rand von zweihundert Kronen in Sonderversion ist glatt mit der Funktion "CZECH NATIONAL BANKA * Ag 0.900 * 13 g *." Bei einer Prägung von zweihundert Kronen in normaler und besonderer Ausführung muss die Toleranz 0,1 mm Durchmesser und 0,15 mm Dicke betragen. Die Toleranz muss bis zu 0,26 g betragen und der Silbergehalt muss bis zu 1 % betragen.
(1) Auf der Wange einer zweihundertköpfigen Krone befindet sich das Münzfeld der Zusammensetzung der heraldischen Tiere aus einem großen Staatsemblem. Das Münzfeld ist grafisch in zwei Teile unterteilt, die die ehemalige Teilung Europas symbolisieren. Die linken und rechten Kanten der zweihundertsten Krone sind die stilisierten Pfade, die in der Mitte abgeschlossen sind. Oberhalb der Zusammensetzung heraldischer Tiere aus einem großen nationalen Charakter ist das Briefmarkenjahr "2008". Am oberen Rand der zweihundert Kronen befindet sich der Name des Staates "CZECH REPUBLIC" in der unverschlossenen Kopie. Die Bezeichnung der Münze mit dem Akronym der Geldeinheit "200 CZK" liegt am unteren Rand der zweihundert koruna. Die Markierung der Münzstätte, die die zweihundert Kronen traf, wird auf dem Boden der zweihundert Kronen auf der unteren linken.
(2) Auf der Rückseite von zweihundert Kronen sind stilisierte Wege, die den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums zeigen. In der Mitte der Straße befindet sich das Logo "EVROP FREE TRAVEL", dessen Buchstaben "O" das imaginäre Verkehrslicht bilden. An der linken, oberen und rechten Kante der zweihundertsten Krone, gibt es eine ungeschlossene Kopie von "ACCESS TO THE SCHENGEN AREA". Am unteren Rand der zweihundert Kronen wird das Datum "21. 12. 2007" von der Kopie durch Punkte getrennt. Der Autor des Designs der zweihundert Kronen ist der akademische Bildhauer Zbyněch Fojt, dessen Initialen durch die zugehörigen Buchstaben "FZ" gebildet sind am rechten Rand der zweihundert Kronen auf dem unteren Pfad.
Diese Verordnung tritt am 26. März 2008 in Kraft.
Gouverneur:
Doc. Ing. Tůma, CSc.
Anhang zum Erlass Nr. 101 / 2008 Coll.
Ein Bild des Gedenksilbers zweihundert Kronen anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum
(RS und RS)
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 101 / 2008 Slg., zur Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 26.03.2008 |
|---|---|
| In Kraft seit | 26.03.2008 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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