Tschechische Nationalbank Dekret Nr. 101 / 1993 Coll.

Bestellung der Tschechischen Nationalbank zur Ausgabe von Münzen nach 50 CZK Modell 1993 und das Auslaufen von Münzen nach 1 Cent und 5 Cent der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch

Gültig In Kraft seit 01.04.1993
ANHANG
Ordnung
Tschechische Nationalbanken
vom 12. März 1993
über die Ausgabe von Münzen nach 50 CZK Modell 1993 und das Auslaufen von Münzen nach 1 Cent und nach 5 Cent der tschechischen Währung und deren Austausch
Tschechische Nationalbank gemäß § 22 a und d des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 6 / 1993 Coll., über die Tschechische Nationalbank, sagt:
§ 1
Am 7. April 1993 werden Münzen des Modells CZK 50 (nachfolgend "50 koruna" genannt) für den Umlauf ausgegeben.
§ 2
(1) Die 50 koruna wird aus einem Stahlkern gerollt, der auf beiden Seiten des Mittelteils mit einer Platte aus einer Legierung mit 750 Teilen Kupfer und 250 Teilen Zink und auf dem Innenring einer Kupferscheibe beschichtet ist. Kupferscheiben und 50 Kronen sind galvanisch mit Kupfer überzogen. Das Gewicht der fünfzig Kronen beträgt 9,7 g, deren Durchmesser 27,5 mm beträgt, wovon der Durchmesser des Mittelteils 17 mm beträgt. Die Kraft der Münze beträgt 2,55 mm, der Rand ist glatt.
(2) Bei einer 50 Kronenprägung ist eine Toleranz von 0,25 g, 0,1 mm Durchmesser und 0,05 mm Dicke zulässig. Im Kupfergehalt sowohl der Platierung als auch der galvanischen Beschichtung des Zwischenringes ist bei der Prägung eine Abwärts- und Abwärtsvariation von 1 % in der Zusammensetzung des Metalls bei der Platierung des Mittelteils die Aufwärts- und Abwärtsabweichung von 1 % erlaubt.
§ 3
(1) Der tschechische Löwe steht vor 50 Kronen als Symbol der tschechischen Staatsbürgerschaft. In der Kopie ist der Name des Staates "CZECH REPUBLIC". Am unteren Rand der Münze befindet sich ihr Wert auch in der Kopie mit der Abkürzung "50 CZK" Namen, getrennt vom Staatsnamen durch Punkte. Der diesjährige Streik wird zwischen den hinteren Beinen eines Löwes gelegt und darüber ist die Markierung der Münzstätte, die 50 Kronen fuhr.
(2) Auf der Rückseite von fünfzig Kronen ist der zentrale Teil der Münze im Vordergrund der Karlsbrücke und dahinter eine Gruppierung von Gebäuden charakteristisch für die Hauptstadt der Tschechischen Republik Prag. Auf der linken Seite befindet sich der Tempel des heiligen Nikolaus, auf der rechten Seite ist das Nationaltheater und im Hintergrund das Panorama Hradčan mit der Dominanz der St. Vitus Kathedrale. Es heißt "PRAGA MATER URBIUM" am Außenring. Der Autor des 50 Kronen-Designs ist akademischer Bildhauer Ladislav Kozák, die Initialen seines Namens "LK" befinden sich in der Mitte der Münze auf der linken Seite über dem unvollständigen Bogen der Karlsbrücke.
§ 4
(1) Am 30. April 1993 werden Münzen nach 1 Cent der Tschechoslowakischen Währung (1) und nach 5 Haselnern der Tschechoslowakischen Währung (2) gekündigt.
(2) Die in Absatz 1 genannten Münzen werden zwischen dem 1. Mai 1993 und dem 31. August 1993 von der Tschechischen Nationalbank und den Banken ausgetauscht.3) Münzen werden nur zum Austausch in um 10 divisiblen Mengen akzeptiert.
§ 5
Diese Verordnung tritt am 1. April 1993 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Tošovský v. r.

1) Dekret des Finanzministers Nr. 45 / 1953 Coll., zur Frage des Geldmodells 1953. Erlass des Finanzministers Nr. 43 / 1962 Coll. über die Ausgabe von Banknoten von 25 CZK und Münzen von 1 Cent des neuen Modells und die Rücknahme von Banknoten von 25 CZK Modell 1953. Dekret der Staatlichen Bank der Tschechoslowakei Nr. 60 / 1991 Slg., zur Ausgabe von Münzen nach 1 Cent, 5 Heler, 10 Heler, 20 Heler, 50 Heler, 1 Ccs, 2 Ccs und 5 Ccs mit Staatszeichen der Tschechischen und Slowakischen Republik.
2) Dekret des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 33 / 1977 Coll., zur Ausgabe von Münzen von 5 Pennies Muster 1977. Verordnung Nr. 60/1991
3) Ziffer 1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 21/1992 Slg. über die Banken.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret der Tschechischen Nationalbank Nr. 101 / 1993 Coll., zur Ausgabe von Münzen nach 50 CZK Modell 1993 und Ende von Münzen nach 1 Cent und 5 Cent der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch
Art der Vorschrift-
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.03.1993
In Kraft seit01.04.1993
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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