Act Nr. 100 / 2019 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 115/2000 Slg. über die Gewährung von Schadensersatz durch ausgewählte besonders geschützte Tiere in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 09.04.2019
Textfassungen: 09.04.2019
100 %
DIE RECHT
vom 20. März 2019
zur Änderung des Gesetzes Nr. 115/2000 Slg. über die Gewährung von Schadensersatz durch ausgewählte besonders geschützte Tiere in der geänderten Fassung
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Änderung des Gesetzes über Schadensersatz wegen ausgewählter speziell geschützter Tiere
Gesetz Nr. 115 / 2000 Slg., über die Gewährung von Schadensersatz durch ausgewählte speziell geschützte Tiere, geändert durch Gesetz Nr. 476 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 320 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 130 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 227 / 2009 Slg. und Gesetz Nr. 197 / 2017 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 1 werden nach den Klammern die Worte "und Entschädigung für Schäden, die 2018, 2019 und 2020 durch Kormorane (Phalacrocorax carbo L.) an Fischen verursacht wurden, eingefügt.
2. Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
3. In Artikel 5 Absatz 1 ist der Satz "Im Falle von Schäden an Fischen, die durch einen Kormorant in 2018, 2019 und 2020 verursacht werden, die Einhaltung der Bedingung, dass das Tier zum Zeitpunkt des Schadens im Rahmen einer spezifischen Rechtsvorschriften ausdrücklich geschützt wurde, nicht erforderlich. Am Ende des Absatzes wird hinzugefügt.
4. In Artikel 7 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Bei Schäden an Fischen, die durch einen großen Kormorant verursacht werden, wird die Entschädigung auf der Grundlage einer Bewertung gemäß Absatz 4 gewährt, die Folgendes umfasst:
(a) 100 % des Schadens, der 2018 und 2019 verursacht wurde;
b) 80% des nachgewiesenen Schadens, wenn er 2020 verursacht wird.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Im Falle von Schäden an einem Kormoranden während des Zeitraums vom 1. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes legt der Verwalter der zuständigen Behörde spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Antrag auf Entschädigung vor.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 100 / 2019 Slg., zur Änderung von Gesetz Nr. 115 / 2000 Slg., über die Gewährung von Schadensersatz durch ausgewählte speziell geschützte Tiere in der geänderten Fassung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.04.2019
In Kraft seit09.04.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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