Regierungsverordnung Nr. 100 / 2005 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 140 / 2000 Coll., zur Aufstellung der Liste der Zweigniederlassungen des freien Handels, in der geänderten Fassung, und Regierungsverordnung Nr. 469 / 2000 Coll., zur Festlegung von Inhalten des einzelnen Handels, geändert durch Regierungsverordnung Nr. 491 / 2004 Coll.

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.04.2005
100 %
Regierungsverordnung
vom 2. Februar 2005
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 140 / 2000 Slg., zur Erstellung einer Liste der Freihandelsdisziplinen, in der geänderten Fassung, und der Regierungsverordnung Nr. 469 / 2000 Slg., zur Festlegung des Inhalts der Einzelhandelsregeln, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 491 / 2004 Slg.
Die Regierung bestellt gemäß § 73a Abs. 1 des Gesetzes Nr. 455 / 1991 Slg., über Business Business (Trade Act), geändert durch Gesetz Nr. 356 / 1999 Slg.:

ČÁST PRVNÍ

Änderung der Regierungsverordnung zur Erstellung einer Liste von Freihandelsdisziplinen
Čl. I
Der Anhang der Regierungsverordnung Nr. 140/2000 Slg. zur Erstellung der Liste der Freihandelszweige, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 468/2000 Slg. und die Regierungsverordnung Nr. 492/2004 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Spalte 103 der Überschrift "Definition des Gegenstands der Tätigkeit ", die Wörter" - Pflege des Dateimaterials" werden gestrichen.
2. Nach der Nummer 123 wird folgende Nummer 124 eingefügt:
Geschäft: "Berechnung von Post- und Auslandspostdienstleistungen"
Die laufende Nummer 124 wird als Position 125 umnummeriert.

ČÁST DRUHÁ

Änderung der Regierungsverordnung zur Festlegung des Inhalts des einzelnen Handels
Čl. II
Die Regierungsverordnung Nr. 469/2000 Slg., mit der der Inhalt der einzelnen Geschäfte festgelegt wird, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 491/2004 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Anhang Nr. 2 werden die mit dem Handel verbundenen Inhalte der Gruppe 214 "Andere ", die" Operation der Postdienste" gestrichen.
2. In Anhang 3 Der Inhalt der lizenzierten Geschäfte, Gruppe 314 "Andere", wird der Handelskategorie hinzugefügt" Die Verwaltung des Registers und der Text "Um die professionelle Verwaltung von Dokumenten des Urhebers oder gegebenenfalls seiner gesetzlichen Vorgänger zu gewährleisten, einschließlich ihres Einkommens vom Urheber, ihres Sorgerechts und ihrer ordnungsgemäßen Pflege, Aufzeichnungen, Erfüllung der Recherchenagenda und Entsorgung im Shredder-Verfahren."
3. In Anhang Nr. 4 wird der Inhalt des freien Handels in der Nummer des Feldes 3. „Die Beschlagnahme von Haustieren und Zoologen und die Erbringung von verwandten Dienstleistungen" durch Zoos ersetzt."
4. In Anhang 4 Inhalt des freien Handels in Feld 103. "Dienste im Bereich der Verwaltung und der Dienstleistungen einer organisatorischen wirtschaftlichen Natur" ist der erste Satz, die Worte "und das Sorgerecht der Dokumente und deren Pflege, die Durchführung der Suchagenda und die Durchführung des Zerkleinerungsverfahrens (in Zusammenarbeit mit Staatsarchiven und Stadtarchiven), die Pflege von Dateimaterial, einschließlich der Archivierung von Dokumenten und dergleichen."
5. In Anhang 4 wird der Inhalt des freien Handels nach Feldnummer 123 eingefügt. Folgende Kategorie 124 wird eingefügt:
"Befreiung von Post- und Auslandspostdiensten
Tätigkeiten, die auf der Grundlage eines Postvertrags und unter den im Postdienstgesetz festgelegten Bedingungen durchgeführt werden, deren Zweck die Lieferung einer Postsendung oder die erforderliche Geldmenge ist. Tätigkeiten bei der Erbringung ausländischer Postdienste, die eine Dienstleistung ähnlich wie Postdienste sind, deren Erbringung im Ausland ausgehandelt wurde und deren Zweck darin besteht, Waren oder Bargeld in der Tschechischen Republik zu liefern."
Die laufende Nummer 124 wird als Position 125 umnummeriert.

ČÁST TŘETÍ

Effizienz
Čl. III
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
JUDr.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Urban v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 100 / 2005 Slg., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 140 / 2000 Slg., zur Aufstellung der Liste der Freihandelsdisziplinen, in der geänderten Fassung, und der Regierungsverordnung Nr. 469 / 2000 Slg., in der geänderten Fassung, und der Regierungsverordnung Nr. 491 / 2004 Slg.
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.02.2005
In Kraft seit01.04.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Handelsrecht Unternehmen
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf