Dekret Nr. 10 / 2020 Coll.

Verordnung zur Aufhebung des Erlasses Nr. 501 / 2005 Slg. über die Festlegung der Kosten des Eisenbahnbetreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Bereitstellung des Betriebs, der Modernisierung und der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 77/2002
Gesetz über Aktiengesellschaften ČD, staatliche Organisation Eisenbahnverwaltung...
Wird durchgeführt durch
Dekret Nr. 501 / 2005 Coll.
Verordnung über die Festlegung der Kosten des Eisenbahnbetreibers im Zusammenhan...
Wird aufgehoben durch
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