Dekret Nr. 10 / 2020 Coll.

Verordnung zur Aufhebung des Erlasses Nr. 501 / 2005 Slg. über die Festlegung der Kosten des Eisenbahnbetreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Bereitstellung des Betriebs, der Modernisierung und der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur

Gültig In Kraft seit 15.01.2020
Inhalt
10.
ERKLÄRUNG
vom 9. Januar 2020
zur Aufhebung des Erlasses Nr. 501 / 2005 Slg., zur Festlegung der Kosten des Eisenbahnbetreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Bereitstellung des Betriebs, der Modernisierung und der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur
Das Ministerium für Verkehr sieht gemäß § 38b des Gesetzes Nr. 77 / 2002 Slg., über die Aktiengesellschaft České dráhy, Staatliche Organisation Eisenbahninfrastrukturverwaltung und Änderungsgesetz Nr. 266 / 1994 Slg., über Eisenbahnen, geändert, und Gesetz Nr. 77 / 1997 Slg., über die Staatsgesellschaft, geändert, geändert durch Gesetz Nr. 293 / 2004 Slg.:
§ 1
Erlass Nr. 501 / 2005 Slg. über die Definition der Kosten des Eisenbahnbetreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Bereitstellung des Betriebs, der Modernisierung und der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur wird aufgehoben.
§ 2
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 15. Januar 2020 in Kraft.
Minister:
JUDr. Kremlin v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 10 / 2020 Slg., zur Aufhebung der Verordnung Nr. 501 / 2005 Slg., zur Festlegung der Kosten des Eisenbahnbetreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Bereitstellung des Betriebs, der Modernisierung und der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.01.2020
In Kraft seit15.01.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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