Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 10 / 2016 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig
10.
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 7. Januar 2016
über die Frage der Preisentscheidung
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, gibt die Energieregulierungsbehörde bekannt, dass sie gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., zu den Geschäftsbedingungen und zur Erfüllung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und zur Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung Preisbeschluss Nr. 9 / 2015 vom 29. Dezember 2015 erteilt hat.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 9 / 2015 im Energieregulierungsbulletin vom 29. Dezember 2015 in Höhe von 10. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Die vorstehende Preisentscheidung wurde am 1. Januar 2016 getroffen.
Der Präsident
z. Ing. Unfall v. r.
1. Vizepräsident

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 10 / 2016 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.01.2016
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf