Regierungsverordnung Nr. 10 / 1995 Coll.

Regierungsverordnung zur Erklärung eines verbindlichen Teils des großen Raumplans von Ralsko

Gültig In Kraft seit 06.02.1995
Inhalt
10.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 19. Dezember 1994
zur Erklärung eines verbindlichen Teils des Stadtplans der großen Gebietseinheit von Ralsko
Die Regierung gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg. über die Territorialplanungs- und Bauordnung (Baugesetz), geändert durch Gesetz Nr. 262 / 1992 Slg., sieht vor:
§ 1
Der bindende Teil des großen Gebietsplans von Ralsko gemäß Anhang 1 dieser Verordnung ist in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
§ 2
Der von der Regierungsresolution Nr. 722 vom 19. Dezember 1994 genehmigte Territorialplan der Großen territorialen Einheit von Ralsko wird bei den Regionalbüros in České Lípa, Liberec und Mladá Byslav, am Stadtamt in Ralsko, mit Sitz in Kuřivody und dem Ministerium für Wirtschaft hinterlegt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Doc. Ing. Klaus CSc. v. r.
Minister für Wirtschaft:
Ing. Dyba CSc.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Regierungsdekrets Nr. 10/1995

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 10/1995 Slg.
Teil des Stadtplans der großen Gebietseinheit von Ralsko
1. Wenn Sie das Gebiet verwenden, schützen
(a) der Korridor der Straße II / 272 Kuřivoda - Ossečná,
b) Gebiete für die Entwicklung von Siedlungen
- Hühnerwasser
- Apfelbaum
- Weiß und Jez mit Verbindungen nach Bela unter Bezděz
- Hradčany, Boreček, Ploznice und Starves mit Bindungen an Mimin
- Hung mit Verbindungen zu Donkey
- Lower Krupa (lokaler Teil) mit Verbindung zu Lower Krupa,
c) die Lage des Flughafens Hradčany für seine Nutzung als öffentlicher Flughafen von regionaler Bedeutung;
d) für das regionale Umweltstabilitätssystem definierte Gebiete.
2. Die mit der Umsetzung des in Nummer 1 Buchstabe a genannten Grundsatzes verbundenen Strukturen sind von öffentlichem Nutzen.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 10 / 1995 Coll., die einen verbindlichen Teil des Stadtplans der großen Gebietseinheit von Ralsko erklärt
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum06.02.1995
In Kraft seit06.02.1995
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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