Gesetzliche Maßnahme Tschechisches Nationalratsbüro Nr. 10 / 1990 Coll.
Rechtliche Maßnahme des Präsidiums des tschechischen Nationalrats zur Verleihung von Amnestie in Sachen Fehlverhalten, deren Verhandlung in die Zuständigkeit der Behörden der Tschechischen Sozialistischen Republik fällt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.