Dekret Nr. 1 / 2016 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 238 / 2011 Coll., zur Festlegung der Hygieneanforderungen an Schwimmbäder, Saunen und Sanitärgrenzen von Sand in Spielbereichen im Freien, geändert durch Dekret Nr. 97 / 2014 Coll.

Gültig In Kraft seit 23.01.2016
Inhalt
1
ERKLÄRUNG
vom 21. Dezember 2015
zur Änderung des Erlasses Nr. 238 / 2011 Coll., zur Festlegung gesundheitlicher Anforderungen an Schwimmbäder, Saunen und sanitäre Grenzwerte für Sand in Spielbereichen im Freien, geändert durch Dekret Nr. 97 / 2014 Coll.
Gemäß Artikel 108 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 258 / 2000 Slg., zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 274 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 274 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 392 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 222 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 151 / 2011 Slg. und Gesetz Nr. 223 / 2013 Sl.
Čl. I
Dekret Nr. 238 / 2011 Coll., zur Festlegung der Hygieneanforderungen für Schwimmbäder, Saunen und Sanitärgrenzen von Sand in Sandkästen von Outdoor-Spielbereichen, geändert durch Dekret Nr. 97 / 2014 Coll., wird wie folgt geändert:
1. Ende des § 24 Satzes "Die Frequenzanforderungen sind in Anhang 9 dieses Erlasses festgelegt. Es wird hinzugefügt.
2. In Anhang 6 wird im Kapitel "WASSER DANGEROUS ON COUPLING" der Satz" wiederholt den Wert für mindestens einen der in Abschnitt 9 (7) genannten mikrobiologischen Indikatoren überschritten.
3. Anhang 9 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 9 zu Dekret Nr. 238 / 2011 Coll.
Qualitätskontrolle von künstlichem Schwimmbadwasser
Kontrolovaný ukazatelČetnost kontrolyVysvětlivky
obsah volného a vázaného chloru (při použití přípravku na bázi chloru), oxidu chloričitého, chlorečnanů, chloritanů a vázaného chloru (při použití oxidu chloričitého), účinné složky jiného dezinfekčního přípravku a k němu příslušných vedlejších produktů dezinfekce (při použití jiných přípravků)hodinu před zahájením provozu a každou čtvrtou hodinu1
redox-potenciálhodinu před zahájením provozu a každou čtvrtou hodinu1
teplota vody v bazénutřikrát denně1
průhlednostprůběžně, nejméně však třikrát denně1
pHjednou denně1
zákaljednou za 14 dnů1,2
dusičnanyjednou za 14 dní1,2
celkový organický uhlík (TOC)jednou měsíčně3
jednou za 14 dnů4,5
ozonjednou měsíčně1
mikrobiologické ukazatele:
Escherichia coli, počet kolonií při 36°C, Pseudomonas aeruginosa
nejméně jednou měsíčně3
nejméně jednou za 14 dnů4,5
Legionella spp.jednou za 3 měsíce3
jednou měsíčně4
jednou za 14 dnů6
Staphylococcus aureusjednou za 3 měsíce3
jednou měsíčně4
Absorbance A254(1 cm)kontinuální měření nebo podle potřeby7
Erläuterungen:
1. Die Kontrolle der täglich an der Stelle zu bestimmenden Indikatoren (pH, freies Chlor oder anderes Desinfektionsmittel, gebundenes Chlor, Chlorite, Chlorate, Redoxpotential, Temperatur von Wasser und Luft, Transparenz) oder vor Ort mittels eines tragbaren Spektrophotometers und handelsüblicher Sets (Nitrierungen, Opazität) zu bestimmen, kann vom Betreiber nicht erforderlich sein, ein zugelassenes Labor, akkreditiertes Labor oder Labor zu liefern, das eine Bescheinigung über die ordnungsgemäß funktioniert. Die Ermittlung dieser Indikatoren ist nach den Anweisungen des Herstellers für Messgeräte durchzuführen und die Funktionalität des Messgerätes ist regelmäßig zu überprüfen. Der Betreiber führt einmal im Monat für den Inhaber der Bescheinigung gemäß Artikel 6c Absatz 1 Buchstabe a die Bestimmung der Indikatoren frei und gebunden Chlor, Opazität, pH, Nitrat, TOC, Chlorite, Chlorate oder Ozon durch.
2. Die Häufigkeit der Trübungs- und Nitratkontrollen kann auf einmal im Monat reduziert werden, wenn der Pool täglich ausgetragen und mit Wasser infundiert wird.
3. Gilt für Schwimmbäder, Schwimmbäder, die von Personen betrieben werden, die Pflege- und Schwimmbäder mit einer natürlichen Heilquelle mit einer Wassertemperatur bis 28 ° C bieten. Werden Aerosole wie Blasenwirbel, Wasserfälle, Geysire, Brunnen, Halsduschen usw. nicht in den Pool eingebaut, so ist eine Prüfung für das Vorhandensein von Legionel nur im Wasser am Poolzulauf durchzuführen.
4. Gilt für Schwimmbäder, Schwimmbäder, die von Pflegepersonen und Pools mit einer natürlichen Heilquelle mit Wassertemperaturen über 28 ° C betrieben werden. Werden Aerosole wie Blasenwirbel, Wasserfälle, Geysire, Brunnen, Halsduschen usw. nicht in den Pool eingebaut, so ist eine Prüfung für das Vorhandensein von Legionel nur im Wasser am Poolzulauf durchzuführen.
5. Bei kontinuierlicher Messung des Desinfektionsmittels, pH-Wert, Redox-Potential und automatischer pH-Einstellung und Dosierung des Desinfektionsmittels oder bei einer täglich abgeführten und mit Wasser infundierten Pools kann die Häufigkeit der Kontrolle von mikrobiologischen Indikatoren und TOC pro Monat bei 5 aufeinanderfolgenden geeigneten mikrobiologischen Befunden reduziert werden.
6. Gilt, wenn Aerosole wie Blasenwirbel, Wasserfälle, Geysire, Brunnen, Halsduschen im Pool installiert sind Bei kontinuierlicher Messung des Desinfektionsmittels, pH- und Redoxpotentials und automatischer pH-Einstellung und Dosierung des Desinfektionsmittels kann die Kontrollfrequenz für 5 aufeinanderfolgende zufriedenstellende mikrobiologische Befunde auf einmal monatlich reduziert werden.
7. Dieser Indikator ist nicht zwingend, es ist ein empfohlener Indikator, der ein geeignetes Werkzeug für die aktuelle Überwachung der Belastung von Poolwasser durch organische Substanzen (TOC) durch Betreiber ist, insbesondere bei kontinuierlicher Messung. Die empfohlene A254 (1 cm) Poolwasser ist gleich 0,02 über dem Füllwasser.
4. In Anhang 10 Kapitel "Wasserqualitätskontrolle im Pool ", einschließlich des Titels:
"Wasser-Qualitätskontrolle im Pool
1) Vor der Inbetriebnahme überprüft der Betreiber die Temperatur des Wassers und der Luft, um den Bedürfnissen des Kinderalters gerecht zu werden.
2) Der Poolbetreiber überprüft regelmäßig die Qualität des Wassers im Pool. Die Häufigkeit und der Umfang der Überprüfung hängt von der Art des Schwimmbades und der Funktionsweise der Operation ab.
3) Bei tragbaren Transportern und Pools, die nach jedem Säuglingskind (Kinder unter 12 Monaten) oder Säuglinge entleert, gereinigt, gespült und infundiert werden, ist die Temperatur und Transparenz des Wassers nach jedem Start zu überprüfen. Nur Trinkwasser oder heißes Wasser, aus Trinkwasser, kann zum Befüllen verwendet werden.
4) Für andere Becken mit Rezirkulation oder ständigem Austausch von Wasser, die nicht nach jeder Gruppe von Säuglingen oder Kleinkindern (Kinder über 12 Monate) geleert werden, gelten die gleichen Wasserqualitäts- und Kontrollanforderungen wie für Badebecken gemäß Anhang 8, 9 und 11 (außer für freies Chlor, das von 0,2 bis 0,4 mg / l betragen sollte).
5) Die Wasserproben für die Inspektion werden während des Betriebs nicht früher als 1 Stunde nach Beginn der Inspektion entnommen. Dauert die Unterrichtsstunde weniger als eine Stunde, so wird vor ihrer Fertigstellung eine Probe entnommen.
5. Anhang 12 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 12 zum Erlass Nr. 238 / 2011 Coll.
Mikroklimaanforderungen, Beleuchtung und Hallenbad Hallenbad und seine angrenzenden Bereiche
Faktor prostředíHala bazénuPřilehlé prostory pro uživatele (šatny, WC, sprchy, chodby atd.)Vstupní hala
Intenzita osvětlenímin. 200 luxů pro rekreační koupání, min. 300 luxů pro plavecký výcvik200 luxů100 luxů
Teplota vzduchuo 1 - 3 °C vyšší než teplota vody v bazénu max. 34 °Csprchy 24 - 30 °C šatny 20 - 28°C pobytové prostory 22 - 26°C vstupní prostory 20 - 22°Cmin. 17 °C
Relativní vlhkost vzduchumax. 65 %sprchy max. 85 % ostatní prostory max. 50 %
Intenzita výměny vzduchumin. 2x za hodinusprchy min. 8x za hodinu šatny 5 - 6x za hodinu ostatní prostory tak, aby vyhovovaly limitním hodnotám relativní vlhkosti vzduchumin. 1x za hodinu
Trichloramin0,5 mg/m3 1)--
1) Die Probenahme erfolgt 20 cm über dem Wasserspiegel des Pools; wenn nicht technisch möglich, in einer Höhe von 150 cm über dem Wasserspiegel. Die Überwachungsfrequenz wird vom Poolbetreiber entsprechend den örtlichen Gegebenheiten (Ergebnisse früherer Bestimmungen, Messwerte gebundener Chlor, Jahreszeiten usw.) gewählt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
MUDr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 1 / 2016 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 238 / 2011 Coll., zur Festlegung der Hygieneanforderungen an Schwimmbäder, Saunen und Sanitärgrenzen von Sand in Freispielbereichen, geändert durch Dekret Nr. 97 / 2014 Coll.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum08.01.2016
In Kraft seit23.01.2016
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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