Dekret der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 1 / 1979 Coll.

Verordnung der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Festsetzung des Betrags für 1979 und 1980 für die Anwendung der Steuer auf Überschreitung der Löhne und Gehälter in einheitlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften

Gültig In Kraft seit 23.01.1979
Inhalt
1
Regierungsverordnung
Tschechische Republik
vom 11. Januar 1979
zur Festsetzung des für die Jahre 1979 und 1980 geltenden Betrags für die Anwendung der Steuer auf Überschreitung der Löhne und Gehälter in einheitlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften
Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bestellt gemäß § 55 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 103 / 1974 Slg., über die Agrarsteuer:
§ 1
Die Summe von 23 900 CZK für 1979 und 24 700 CZK für 1980 beträgt die Summe von 24 700 CZK für die Anwendung der Übersteuer auf Löhne und Gehälter in einheitlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dr. Strougal v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 1 / 1979 Slg., mit dem für 1979 und 1980 der für die Anwendung der Steuer auf Überschreitung der Löhne und Gehälter in einheitlichen Agrargenossenschaften geltende Betrag festgesetzt wird
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.01.1979
In Kraft seit23.01.1979
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf