Dekret der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 1 / 1979 Coll.
Verordnung der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Festsetzung des Betrags für 1979 und 1980 für die Anwendung der Steuer auf Überschreitung der Löhne und Gehälter in einheitlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften
Gültig
In Kraft seit 23.01.1979
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Regierungsverordnung
Tschechische Republik
vom 11. Januar 1979
zur Festsetzung des für die Jahre 1979 und 1980 geltenden Betrags für die Anwendung der Steuer auf Überschreitung der Löhne und Gehälter in einheitlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften
Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bestellt gemäß § 55 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 103 / 1974 Slg., über die Agrarsteuer:
Die Summe von 23 900 CZK für 1979 und 24 700 CZK für 1980 beträgt die Summe von 24 700 CZK für die Anwendung der Übersteuer auf Löhne und Gehälter in einheitlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dr. Strougal v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 1 / 1979 Slg., mit dem für 1979 und 1980 der für die Anwendung der Steuer auf Überschreitung der Löhne und Gehälter in einheitlichen Agrargenossenschaften geltende Betrag festgesetzt wird |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 23.01.1979 |
|---|---|
| In Kraft seit | 23.01.1979 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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