Dekret des Außenministers Nr. 1 / 1968 Coll.
Dekret des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien über Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe im Zollwesen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.