Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 99 / 2010 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze
Gültig
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 29. März 2010
über den anwendbaren Betrag für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche, die einem Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers und über die Änderung bestimmter Gesetze gezahlt werden
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung, weist darauf hin, dass die Höhe des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2011 CZK 23 598 beträgt.
Minister:
JUDr. Šimerka v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 99 / 2010 Slg. über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche, die einem Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg. gezahlt werden, zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 12.04.2010 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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