Das Verfassungsgericht fand keine 99 / 1999 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 27. April 1999 über die Nichtigerklärung von Teil I - Spielinstrumente des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Jablonec nad Nisou an die öffentliche Ordnung vom 26. Juni 1997

Gültig Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen: 25.05.1999
ANHANG
Gefunden
Das Verfassungsgericht
im Namen der Tschechischen Republik
Das Verfassungsgericht hat am 27. April 1999 im Plenum auf Vorschlag des Präfekten des Bezirksbüros in Jablonica nad Nisou beschlossen, Teil I abzuschaffen - Spielinstrumente des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Jablonec nad Nisou an den öffentlichen Auftrag vom 26. Juni 1997
wie folgt:
Bewegung verweigert.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr. Kessler v. r.

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Informationen zur Vorschrift

Zitierungvom Verfassungsgericht Nr. 99 / 1999 Slg. über die Nichtigerklärung von Teil I - Spielinstrumente des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Jablonec nad Nisou an die öffentliche Ordnung vom 26. Juni 1997
Art der VorschriftDas Verfassungsgericht fand
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.05.1999
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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