Verordnung des Außenministers Nr. 99/1983
Dekret des Außenministers über den Vertrag zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien zur Vermeidung von Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.