Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Bundesversammlung Nr. 99 / 1969 Coll.
Rechtliche Maßnahmen des Präsidiums der Bundesversammlung über bestimmte Übergangsmaßnahmen, die zur Konsolidierung und zum Schutz der öffentlichen Ordnung erforderlich sind
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.