Regierungsverordnung Nr. 99 / 1966 Coll.
Verordnung der Regierung zur Aufhebung bestimmter anderer Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Verbesserung des Systems der geplanten Verwaltung der nationalen Wirtschaft
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.