Dekret des Außenministers Nr. 99 / 1965 Coll.
Erlass des Außenministers über das Internationale Übereinkommen, das zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien geschlossen wurde, um einheitliche Regeln für die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Marken in den Schußwaffenversuchen und der am 15. Juli 1914 in Brüssel unterzeichneten Satzung festzulegen.
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