Regierungsverordnung Nr. 99 / 1952 Coll.
Verordnung über die Organisation von Veterinärdiensten und bestimmte veterinärrechtliche Maßnahmen (tierärztliche Vorschriften)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.