Regierungsverordnung Nr. 99 / 1951 Coll.
Verordnung zur Verlängerung des Gesetzes über nationale Industrieunternehmen auf nationale Unternehmen in der Zweigniederlassung des Ministeriums für nationale Verteidigung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.