Act Nr. 98 / 2019 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 167/2008 Slg., zur Verhütung und Korrektur von Umweltschäden und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert

Gültig Recht In Kraft seit 01.05.2019
ANHANG
DIE RECHT
vom 20. März 2019
zur Änderung des Gesetzes Nr. 167/2008 Slg. über die Verhütung und Korrektur von Umweltschäden und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
In Gesetz Nr. 167 / 2008 Slg., zur Vermeidung und Korrektur von Umweltschäden und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 227 / 2009 Slg., Gesetz Nr. 281 / 2009 Slg., Gesetz Nr. 85 / 2012 Slg., Gesetz Nr. 64 / 2014 Slg., Gesetz Nr. 250 / 2014 Slg. und Gesetz Nr. 183 / 2017 Slg., § 8 inkl.
„§ 8
Verfahren zur Einführung von präventiven oder korrigierenden Maßnahmen
(1) Verfahren zur Einführung vorbeugender oder korrigierender Maßnahmen werden von der zuständigen Behörde eingeleitet:
a) auf Antrag der in Absatz 2 genannten Person oder
b) sobald sie sich einer Tatsache bewusst wird, die darauf hindeutet, dass Umweltschäden aufgetreten sind oder unmittelbar bevorstehen.
(2) Ein Antrag auf Vorbeugung oder Berichtigung kann durch
a) eine natürliche oder juristische Person, die von Umweltschäden betroffen oder betroffen sein kann, oder
b) eine juristische Person des Privatrechts, deren Tätigkeit im Rahmen des Gründungsrechts Umweltschutz ist und deren Haupttätigkeit nicht betriebswirtschaftliche oder sonstige Erwerbstätigkeit ist.
(3) Der Antrag auf Einführung vorbeugender Maßnahmen oder Korrekturmaßnahmen wird mit Informationen verbunden, aus denen hervorgeht, dass Umweltschäden oder Umweltschäden drohen.
(4) Die in Absatz 2 genannten Personen sind berechtigt, der zuständigen Behörde Bemerkungen über Fälle von Umweltschäden oder die unmittelbare Gefahr ihrer Bildung vorzulegen, die ihnen bekannt sind, auch wenn sie keinen Antrag nach Absatz 1 Buchstabe a gestellt haben.
(5) Die Einleitungsbekanntmachung wird von der zuständigen Behörde auf dem Portal der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht und unterrichtet unverzüglich die für die Entscheidung über vorbeugende oder korrigierende Maßnahmen nach anderen Rechtsvorschriften12 zuständige Verwaltungsbehörde.
(6) Die in Absatz 2 Buchstabe b genannten Personen können die zuständige Behörde auffordern, für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Antragszeitpunkt unverzüglich über alle Verfahren, die zur Verhängung von präventiven Maßnahmen oder Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden, schriftlich zu informieren. Diese Anforderung muss lokal angegeben werden und kann wiederholt werden.
(7) Wurde ein Verfahren zur Einführung von präventiven Maßnahmen oder Korrekturmaßnahmen auf Antrag nicht eingeleitet, so sind die in Absatz 2 Buchstabe b genannten Personen. b) die Parteien dieses Verfahrens, wenn sie der zuständigen Behörde innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Teilnahme schriftlich mitgeteilt haben;
a) wenn ihnen Informationen über das nach Absatz 6 eingeleitete Verfahren übermittelt worden sind oder
b) wenn die Informationen über die Einleitung des Verfahrens auf dem amtlichen Kennzeichen der zuständigen Behörde veröffentlicht wurden.
(8) Das Verfahren zur Einführung von vorbeugenden Maßnahmen oder Korrekturmaßnahmen, die nach einem Antrag eingeleitet werden, wird nicht durch die Zurücknahme des Antrags beendet, wenn die Gründe für die Einleitung des Verfahrens außer Kraft gesetzt werden.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.
12) Zum Beispiel § 42 des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Slg., geändert, § 86 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., § 3c des Gesetzes Nr. 334 / 1992 Slg., zum Schutz des landwirtschaftlichen Bodenfonds, geändert durch Gesetz Nr. 41 / 2015 Slg., § 51 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 289 / 1995 Slg., über Wälder und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze ".

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 98 / 2019 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 167 / 2008 Slg., zur Vorbeugung und Korrektur von Umweltschäden und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.04.2019
In Kraft seit01.05.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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