Verordnung des Außenministers Nr. 98/1989
Verordnung des Außenministers über den Vertrag zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Hellenischen Republik zur Verhinderung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommensteuer
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.