Verordnung des Außenministers Nr. 97/1989 Slg.
Verordnung des Außenministers über das Konsularübereinkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Volksrepublik China
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.