Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 96 / 2015 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Veröffentlichung der Liste der Staaten, auf die eine Außengrenze mit einer Bürgerkarte überschritten werden kann

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 20.04.2015
KAPITEL
Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
vom 24. März 2015
über die Veröffentlichung einer Liste von Staaten, denen eine Außengrenze mit einer Bürgerkarte überschritten werden kann
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 329 / 1999 Slg., in der geänderten Fassung, gibt an, dass die Liste der Staaten, denen die Außengrenze mit einer Bürgerkarte vom Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung in der Sammlung von Rechten überquert werden kann, die folgenden Staaten umfasst: die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Serbien.
Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 166 / 2013 Coll., vom 28. Mai 2013.
Minister:
PhDr. Zaoralek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 96 / 2015 Coll., über die Veröffentlichung einer Liste von Staaten, denen eine externe Grenze mit einer Bürgerkarte überquert werden kann
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.04.2015
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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