Verordnung Nr. 96/1987 Slg.
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Grundsätze für die Verringerung der Arbeitszeit, ohne die Löhne aus gesundheitlichen Gründen für Arbeitnehmer mit chemischen Karzinogenen zu reduzieren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.