Dekret des Außenministers Nr. 96 / 1960 Coll.
Erklärung zum Konsularübereinkommen zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der Volksrepublik Albanien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.