Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 95 / 2025 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 27. März 2025
über den anwendbaren Betrag für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche, die einem Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers und über die Änderung bestimmter Gesetze gezahlt werden
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung, gibt an, dass der Betrag für die Bestimmung des Gesamtlohnanspruchs eines Arbeitnehmers für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 CZK 46 165 ist.
Minister:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 95 / 2025 Slg. über den anwendbaren Betrag für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche, die einem Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg. gezahlt werden, zum Schutz der Arbeitnehmer bei der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.04.2025
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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