Dekret Nr. 95 / 1946 Coll.
Dekret der Nationalbank der Tschechoslowakei über die Meldung ausländischer Forderungen und Verbindlichkeiten sowie über die Meldung bestimmter Vermögenswerte und Rechte
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.