Gesetz Nr. 94/2005

Gesetz über die Abschaffung des Staatsfonds für Boden, zur Änderung des Gesetzes Nr. 95 / 1999 Slg., über die Bedingungen für die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen von staatlichem Eigentum auf andere Personen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 569 / 1991 Slg., über den Landfonds der Tschechischen Republik, geändert, und Gesetz Nr. 357 / 1992 Slg., geändert durch das Gesetz Nr. 357 / 1992 Sl., geändert, über Erbsteuer, Spende Steuern, 1997,

Gültig Recht In Kraft seit 28.02.2005
94.
Recht
vom 21. Januar 2005
über die Aufhebung des Staatsfonds für Boden, über die Änderung des Gesetzes Nr. 95 / 1999 Slg., über die Bedingungen für die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen von staatlichem Eigentum auf andere Personen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 569 / 1991 Slg., über den Landfonds der Tschechischen Republik, geändert, und über das Gesetz Nr. 357 / 1992 Slg., geändert durch das Gesetz Nr.
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Gesetz über die Abschaffung des Staatsfonds für Bodenverengungen
§ 1
(1) Am 1. Januar 2006 wird der staatliche Fonds für Bodendüngung (der Fonds) aufgehoben.
(2) Am 1. Januar 2006 werden die Rechte und Pflichten des Fonds in die Tschechische Republik übertragen, vertreten durch das Landwirtschaftsministerium (nachstehend als Landwirtschaftsministerium bezeichnet), einschließlich der Rechte und Pflichten, die sich aus den ausstehenden Streitigkeiten im Verwaltungs-, Justiz- oder Schiedsverfahren ergeben.
(3) Am 1. Januar 2006 wurde das Ministerium für das Eigentum verantwortlich, mit dem der Fonds bis zu diesem Zeitpunkt verantwortlich war.
§ 2
Folgender Wortlaut wird gestrichen:
1. Gesetz Nr. 77 / 1969 Slg., über den Staatsfonds für Bodenverengungen.
2. Gesetz Nr. 175 / 1982 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 77 / 1969 Slg. über den Staatlichen Fonds für Bodenbefruchtung.
3. Teil des Sechsten Gesetzes Nr. 482 / 2004 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 218 / 2000 Slg., über die Haushaltsregeln und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert, und bestimmter anderer Gesetze.

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Agrargesetzes
§ 4
Gesetz Nr. 252 / 1997 Slg. über Landwirtschaft, geändert durch Gesetz Nr. 62 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 307 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 128 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 85 / 2004 Slg. und Gesetz Nr. 317 / 2004 Slg., wird wie folgt geändert:
Nach Abschnitt 4a, einschließlich Fußnote 5d, wird folgender Abschnitt 4b eingefügt:
„§ 4b
Das Ministerium kann in Fällen besonderer, durch das öffentliche Interesse gerechtfertigter Überlegungen ein Forschungsinstitut, eine Bildungseinrichtung oder ein Museum als staatliche Beitragsorganisation (5d) einrichten. Unter ähnlichen Bedingungen kann das Ministerium eine solche staatliche Beitragsorganisation unterteilen, sich mit einer anderen staatlichen Beitragsorganisation mit einem ähnlichen Thema der Tätigkeit vereinigen, eine solche staatliche Beitragsorganisation aufheben oder andere Änderungen vornehmen.
5d) Gesetz Nr. 219 / 2000 Slg., über das Eigentum der Tschechischen Republik und seine Präsentation in Rechtsbeziehungen, geändert. "
Die Fußnoten 5d und 5e werden bisher als Fußnoten 5e und 5f bezeichnet, einschließlich der im Text enthaltenen Hinweise.

ČÁST ČTVRTÁ

Effizienz
§ 5
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung mit Ausnahme der Bestimmungen von Absatz 2 wirksam, die am 1. Januar 2006 wirksam werden.
Zaoralek v. r.
Klaus v. r.
Bruttoanlageinvestitionen

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 94/2005 Slg., über die Abschaffung des Staatsfonds für Boden, über die Änderung des Gesetzes Nr. 95/1999 Slg., über die Bedingungen für die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus dem Staatsbesitz auf andere Personen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 569/1991 Slg., über den Landfonds der Tschechischen Republik, geändert, und Gesetz Nr. 357/1992 Slg., über die Übertragung auf die Erbschaftsteuer
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.02.2005
In Kraft seit28.02.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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