Verordnung Nr. 94/1983

Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf