Erlass des Finanzministeriums Nr. 93 / 2002 Coll.

Erlass des Finanzministeriums über die Bestimmung des Prozentsatzes, nach dem jede Gemeinde 1,5% der nationalen Bruttoeinkommenssteuer auf das Einkommen von Personen aus abhängigen Tätigkeiten und von funktionellen Leistungen des Arbeitgebers als Einkommensteuerzahler entrichtet, mit Ausnahme der Steuer auf Einkommen von Personen, die zu einem Sondertarif erhoben werden

Zeitliche Textfassungen

22.03.2002 Verkündet
In Kraft seit 22.03.2002
22.03.2002 Vorherige
In Kraft seit 22.03.2002 bis 05.11.2002

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