Gesetz Nr. 92/1992
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 92/1991 Slg. über die Bedingungen für die Übertragung von staatlichen Vermögenswerten an andere Personen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.