Regierungsverordnung Nr. 92 / 1958 Coll.

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 70 / 1958 Slg. über die Aufgaben von Unternehmen und nationalen Ausschüssen für die Arbeitsbeschaffung

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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