Regierungsverordnung Nr. 92 / 1958 Coll.
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 70 / 1958 Slg. über die Aufgaben von Unternehmen und nationalen Ausschüssen für die Arbeitsbeschaffung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.