Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 91 / 2015 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erklärung eines Betrags, der 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Lebens und der Existenzminima entspricht, und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke der staatlichen sozialen Unterstützung

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 17.04.2015
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 2. April 2015
zur Erklärung eines Betrags, der 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der nationalen Wirtschaft für die Zwecke des Lebens- und Existenzminimas und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatslohns in der nationalen Wirtschaft für die Zwecke der staatlichen Sozialhilfe entspricht
Das Ministerium für Arbeit und Soziales erklärt, dass ab 1. Juli 2015,
(a) § 8 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 110 / 2006 Slg., über Leben und Existenzminimum, entspricht 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für 2014 bis CZK 12,800,
(b) § 5 Abs. 6 und 7 des Gesetzes Nr. 117 / 1995 Slg., über staatliche Sozialhilfe, geändert durch Gesetz Nr. 453 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 124 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 346 / 2010 Slg., Gesetz Nr. 347 / 2010 Slg., Gesetz Nr. 364 / 2011 Slg. und Gesetz Nr. 252 / 2014 Menge entsprechend
1,50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für 2014 in Höhe von CZK 12 800,
2,25 % des durchschnittlichen monatlichen Gehalts in der Volkswirtschaft für 2014 Betrag von 6.400 CZK.
Minister:
Mgr. Marks v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 91 / 2015 Slg., die einen Betrag von 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der nationalen Wirtschaft für die Zwecke des Lebens- und Existenzminimums und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatsgehalts in der nationalen Wirtschaft für die Zwecke der staatlichen sozialen Unterstützung erklärt
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.04.2015
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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