Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 91 / 1994 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 12. April 1994 über den Vorschlag des Präsidenten der Republik, einen Teil der Bestimmungen von § 102 des Gesetzes Nr. 140 / 1961 Slg., Strafgesetz, geändert durch Gesetz Nr. 557 / 1991 Slg. und Gesetz Nr. 290 / 1993 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Verfassungsgerichtsurteil entschieden
Unbekannte Vorschrift
Verfassungsgerichtsurteil entschieden
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.