Dekret Nr. 91 / 1969 Coll.
Verordnung des Außenministers über den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.