Erlass des Justizministers Nr. 91 / 1963 Coll.

Beschluss des Justizministers zur Bestimmung der pauschalen Summe der Kosten des Strafverfahrens

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf