Regelung Nr. 91 / 1953 Coll.

Verordnung vom 23. November 1933 über das Zusatzübereinkommen zum Internationalen Übereinkommen über den Gütertransport durch die Schiene (M. O. Z.) und bestimmte Anhänge dazu

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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