Regierungsverordnung Nr. 91 / 1952 Coll.
Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Tschechoslowakische Akademie der Wissenschaften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.