Verordnung Nr. 90/1986 Slg.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Finanzierung bestimmter Sozialverbrauchseinrichtungen und bestimmter Tätigkeiten von Produktionseinheiten und Unternehmen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.