Dekret Nr. 90 / 1972 Coll.

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Finanzierung bestimmter Einrichtungen des sozialen Verbrauchs und bestimmter Tätigkeiten staatlicher Wirtschaftsorganisationen und ausländischer Handelsorganisationen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf