Dekret Nr. 90 / 1972 Coll.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Finanzierung bestimmter Einrichtungen des sozialen Verbrauchs und bestimmter Tätigkeiten staatlicher Wirtschaftsorganisationen und ausländischer Handelsorganisationen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.