Gesetz Nr. 90 / 1968
Gesetz über bestimmte Maßnahmen im Steuersektor, das von der Bevölkerung gezahlt wird
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Keine eingehenden Zusammenhänge.
Sie haben noch keine bevorzugten Gesetze. Fügen Sie sie hinzu, indem Sie auf das Sternsymbol bei einem Gesetz klicken.
Sie haben noch keine bevorzugten Entscheidungen. Fügen Sie sie hinzu, indem Sie auf das Sternsymbol bei einer Entscheidung klicken.