Verordnung des Finanzausschusses Nr. 90 / 1960 Coll.

Verordnung über die Übertragung bestimmter Aufgaben des ehemaligen Nationalen Wiederaufbaufonds in Bratislava an die Exekutivorgane bestimmter Nationalkomitees

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf