Mitteilung des Außenministeriums Nr. 9 / 2026 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über die privilegierte Beförderung auf der Schiene von der Tschechoslowakei nach der Tschechoslowakei durch Głuchołazy
Gültig
Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Textfassungen:
23.01.2026
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
über das Auslaufen des Abkommens zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über die privilegierte Beförderung auf der Schiene von der Tschechoslowakei nach der Tschechoslowakei über Głuchołazy
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten hat darauf hingewiesen, dass das am 12. November 1948 in Warschau unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über privilegierte Beförderung von der Tschechoslowakei nach der Tschechoslowakei über Głuchołazy1), gemäß Artikel 32 Absatz 2 am 22. Januar 2026 abgelaufen ist.
Minister:
v z. Mgr. Šlais v. r.
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
1) Abkommen zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über privilegierte Beförderung von der Tschechoslowakei nach Tschechoslowakei über Głuchołazy, unterzeichnet in Warschau am 12. November 1948, wurde unter Nr. 45 / 2005 Coll veröffentlicht.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 9 / 2026 Coll. über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Polen über den privilegierten Transitverkehr mit der Bahn von Tschechoslowakei nach Tschechoslowakei über Głuchołazy |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 23.01.2026 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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