Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 9 / 2018 Coll.

Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2018 / DZP über die Regelung der Preise für bereitgestellte Gesundheitsdienste, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienste von Zahnarztpraxen, die von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden, und spezifische Gesundheitsleistungen

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 5. Januar 2018
über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2018 / SAP über die Regelung der Preise der angebotenen Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienste, die von Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt werden, die durch die öffentliche Krankenversicherung und die spezifische Gesundheitsleistung abgedeckt sind
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass am 5. Dezember 2017 Preiskodex 1 / 2018 / DZP über die Regelung der Preise für Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienstleistungen von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, und die spezifische Gesundheitsleistung genehmigt wurde. Die Preisregelung trat am 1. Januar 2018 in Kraft und wurde am 15. Dezember 2017 im Health Bulletin veröffentlicht.
Minister:
Mgr. et Mgr. Vojtěch v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 9 / 2018 Slg., zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2018 / DZP über die Regelung der Preise der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienstleistungen von Zahnarztpraxen, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, und spezifische Gesundheitsleistungen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.01.2018
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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