Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 9 / 2014 Coll.

Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2014 / DZP über die Regelung der Preise der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienstleistungen von Zahnarztpraxen, die von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden, und spezifische Gesundheitsleistungen

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 23. Dezember 2013
über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2014 / SAP über die Regelung der Preise der angebotenen Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienstleistungen von Zahnarztpraxen, die von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden und spezifische Gesundheitsleistungen
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass es am 2. Dezember 2013 Preiskodex 1 / 2014 / DZP über die Regelung der Preise für Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienstleistungen von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung und der besonderen Gesundheitsleistung abgedeckt sind, ausgestellt hat. Die Preisregelung trat am 1. Januar 2014 in Kraft und wird im Ministerium für Gesundheitsbulletin veröffentlicht, Betrag 8. vom 9. Dezember 2013.
Minister:
Holcat, MBA, Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Gesundheit Nr. 9 / 2014 Coll., zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2014 / DZP über die Regelung der Preise für Gesundheitsdienste zur Verfügung gestellt, die die Höchstpreise für Gesundheitsdienste von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung und spezifischen Gesundheitsleistungen abgedeckt sind, festlegt.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.01.2014
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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