Regierungsverordnung Nr. 9 / 2012 Coll.

Verordnung über die Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und Entschädigung für die Instandhaltungskosten von Hinterbliebenen (Kostenanpassung)

Gültig In Kraft seit 10.01.2012
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 14. Dezember 2011
über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und die Anpassung der Entschädigung für die Erhaltungskosten von Überlebenden (Anpassung der Entschädigung)
Die Regierung verschreibt gemäß § 390 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 262 / 2006 Slg., dem Arbeitsgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 362 / 2007 Slg., und gemäß § 447 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 40 / 1964 Slg., Zivilgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 131 / 1982 Slg., Gesetz Nr. 160 / 2006 Slg. und Gesetz Nr. 264 / 2006 Sl.:

ČÁST PRVNÍ

ZUSAMMENFASSUNG DER REFONDS FÜR GRÜNSTOFFE MIT ARBEITSBEDINGUNGEN ODER NICHT VEREINIGUNG MIT DER ZUSAMMENARBEIT UND ZUSAMMENFASSUNG DER ENTWICKLUNG DER ENTWICKLUNG VON KOSTEN
§ 1
Die Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten (nachstehend „Kosten für Einkommensverluste“ genannt) und die Erstattung der Wartungskosten für Hinterbliebene aufgrund von Arbeitnehmern oder Hinterbliebenen nach dem Arbeitsgesetzbuch oder nach früheren Rechtsvorschriften) wird durch Erhöhung um 1,6 % des durchschnittlichen Gewinns für die Berechnung des Einkommensverlusts und gegebenenfalls Erhöhung der Arbeitskosten nach den Arbeitsrechtsvorschriften (2) und für die Berechnung der
§ 2
(1) Gibt es nach dem 31. Dezember 2011 einen Anspruch auf Entschädigung für Einkommensverluste und die Erstattung der Instandhaltungskosten von Überlebenden, so wird der durchschnittliche Gewinn für die Berechnung der Entschädigung für Einkommensverluste und die Erstattung der Instandhaltungskosten von Überlebenden gemäß Artikel 1 nicht erhöht.
(2) Die in Artikel 1 vorgesehene Anpassung erfolgt ohne Antrag des Bediensteten oder Hinterbliebenen; auf Antrag des Bediensteten, wenn die Entschädigung für Einkommensverluste nicht allein auf eine Erhöhung der Invaliditätsrente nach den Sozialversicherungsgesetzen oder der Rentenversicherung zurückzuführen war.
(3) Die in Artikel 1 vorgesehene Berichtigung wird auf Antrag des Bediensteten vorgenommen, auch wenn die Entschädigung für den Verdienstverlust nicht zu seiner Gunsten war, weil sie die vor dem 1. Juni 1994 geltende Vorschrift des § 195 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 65/1965 Slg., Arbeitsgesetzbuch nicht erlaubte.

ČÁST DRUHÁ

ZUSAMMENFASSUNG DER REFONDS FÜR DIE GRÜNDUNG DES GERICHTSHOFES ZUR ARBEITSLOSIGKEIT UND ZUSAMMENARBEIT DES KOSTENLOSES NACH ZIVILRECHTS
§ 3
Die Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität (3) (nachfolgend "Kopensation" genannt) und die Erstattung der Wartungskosten von Überlebenden wird durch Erhöhung um 1,6% des durchschnittlichen Gewinns, der für die Berechnung der Entschädigung, möglicherweise nach früheren Rechtsvorschriften erhöht wird, und für die Berechnung der Erstattung der Instandhaltungskosten von Überlebenden oder nach dem Zivilrecht erhöht, angepasst. Die Erstattung wird gemäß dem ersten Satz nicht angepasst, wenn die Erstattungsansprüche und die Ernährungskosten für Überlebende nach dem 31. Dezember 2011 festgesetzt wurden.

ČÁST TŘETÍ

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
§ 4
Artikel 2 In Gesetz Nr. 160/1993 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 589/1992 Slg., über Sozialversicherung und Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 10/1993 Slg., und einige andere Gesetze.
§ 5
Die Entschädigung für Verdienstverluste, die Erstattung und die Erstattung der Instandhaltungskosten der Überlebenden gemäß dieser Verordnung ist ab dem 1. Januar 2012 fällig.
§ 6
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Netime v. r.
Minister für Arbeit und Soziales:
Dr. Ing. Drábek v. r.
Justizminister:
JUDr. Pospíšil v. r.
1) § 193, 195, 197 und 199 des Gesetzes Nr. 65 / 1965 Slg., Arbeitsgesetzbuch. § 369, 371, 375 und 377 des Gesetzes Nr. 262 / 2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch. § 112 des Gesetzes Nr. 99 / 1948 Slg., National Insurance. § 6 des Gesetzes Nr. 58/1956 Slg. über die Entschädigung für Arbeitsunfälle und die Erstattung von Kranken- und Rentenleistungen. § 7 und 31 des Gesetzes Nr. 150 / 1961 Slg. über Erstattungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. § 8 des Gesetzes Nr. 30/1965 Slg. über die Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
2) Verordnung Nr. 138 / 1976 Slg. über die Behandlung bestimmter Ausgleichsleistungen für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsdekret Nr. 60/1982 Slg. über die Behandlung bestimmter Entschädigungen für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Gesetz Nr. 297/1991 Slg., über die Anpassung der Entschädigung für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Dekret der Regierung Nr. 191 / 1993 Slg., Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsverordnung Nr. 263 / 1994 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsverordnung Nr. 291 / 1995 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten. Regierungsverordnung Nr. 298/1996 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten sowie über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Regierungsverordnung Nr. 318/1997 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei der Anpassung an den Einkommensverlust). Regierungsverordnung Nr. 320/1998 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten sowie über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Erlass der Regierung Nr. 283 / 1999 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Verordnung Nr. 18 / 2001 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste). Regierungsverordnung Nr. 464 / 2001 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Regierungsverordnung Nr. 60 / 2003 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste). Regierungsverordnung Nr. 482 / 2003 Slg., über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste). Staatliches Erlass Nr. 67/2005 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für die Instandhaltungskosten von Überlebenden und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Behinderung (Kopensationsanpassung). Verordnung Nr. 534/2005 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für die Aufrechterhaltung der Überlebenden und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit (Kopensationsanpassung). Regierungsverordnung Nr. 557 / 2006 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und über die Anpassung der Entschädigung für die Aufrechterhaltung der Hinterbliebenen (Kopensationsanpassung). Verordnung Nr. 366/2007 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit sowie über die Anpassung der Entschädigung für die Aufrechterhaltung der Hinterbliebenen (Kopensationsanpassung). Regierungsverordnung Nr. 447 / 2008 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und über die Anpassung der Entschädigung für die Instandhaltungskosten von Überlebenden (Kopensationsanpassung). Regierungsverordnung Nr. 417 / 2010 Slg., über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität und über die Anpassung der Entschädigung für die Kosten der Fütterung Überlebende (Kopensationsanpassung).
3) Artikel 445 und 447 (1) und (2) des Zivilgesetzbuches.
4) Regierungsdekret Nr. 128/1992 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Erlaß der Regierung Nr. 50/1994 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Regierungsverordnung Nr. 317/1995 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Regierungsdekret Nr. 298 / 1996 Coll. Regierungsdekret Nr. 318 / 1997 Coll. Regierungsdekret Nr. 320 / 1998 Coll. Dekret Nr. 283 / 1999 Coll. Regierungsdekret Nr. 18 / 2001 Coll. Regierungsdekret Nr. 464 / 2001 Coll. Regierungsverordnung Nr. 60 / 2003 Coll. Regierungsdekret Nr. 534

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 9 / 2012 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Unfähigkeit und über die Anpassung der Entschädigung für die Pflegekosten von Überlebenden (Kopensationsanpassung)
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.01.2012
In Kraft seit10.01.2012
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