Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 9 / 2003 Coll.
Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2003 - 2006, 3,00%
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 19. Dezember 2002
Festlegung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2003 - 2006, 3,00%
Das Finanzministerium gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 530/1990 Slg., zu Anleihen, geändert, und § 1 des Gesetzes Nr. 259 / 2001 Slg., über die staatliche Schuldenregelung zur Rückzahlung des Verlusts der konsolidierten Bank von Prag, des Staatlichen Geldinstituts, 1999 und zur Änderung des Gesetzes Nr. 591 / 1992 Slg., in der geänderten Fassung, bestimmt die Emissionsbedingungen der Tschechischen Republik
1. Grundmerkmale der Anleihen:
Thema: Tschechische Republik vertreten durch Finanzministerium
Name: Anleihen der Tschechischen Republik, 2003 - 2006, 3,00%
Kurzname: Tschechische Republik, 3.00%, 06
Seriennummer: 38
Nennwert: CZK 10 000
Form der Anleihe: Trägersicherheit
Debt-Formular: Buch-Versicherung
Datum: 20. Januar 2003
Datum der Fälligkeit: 20. Januar 2006
Zinserträge: Coupon zu einem festen Zinssatz von 3,00 % p.a.
Besteuerung des Zinseinkommens: nach tschechischer Gesetzgebung
ISIN: CZ 0001000780.
2. Die Anleihen werden gemäß § 1 des Gesetzes Nr. 259 / 2001 Slg. über ein Staatsanleihenprogramm zur Deckung des Verlusts der konsolidierten Bank von Prag, des Staatlichen Geldinstituts, 1999 und zur Änderung des Gesetzes Nr. 591 / 1992 Slg. über Wertpapiere in der geänderten Fassung ausgegeben.
3. Die Anleihen werden auf den Träger bezogen und in Buchform ausgegeben. Die Aufzeichnungen der Eigentümer werden vom Securities Centre aufbewahrt.
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland erworben werden. Die Rückführung des Einkommens und des im Ausland gezahlten Nominalwerts erfolgt nach tschechischer Gesetzgebung.
5. Der Emittent unterbreitet einen Vorschlag für die Registrierung von Anleihen auf dem Hauptmarkt der Prager Wertpapierbörse, a. s. Die Übertragbarkeit von Anleihen im Wertpapierzentrum beginnt mit dem Datum der Hinterlegung von Anleihen in die Konten der ersten Eigentümer. Der letzte Tag der Übertragung von Wertpapieren auf Rechnung der Inhaber des Wertpapierzentrums ist der 20. Dezember 2005.
6. Schuldverschreibungen werden mit einem festen Zinssatz von 3,00 % p.a. ausgezahlt; Zinserträge werden einmal jährlich am 20. Januar des betreffenden Jahres gezahlt. Ist der Tag der Zahlung des Einkommens pro Tag der Arbeit der Tag der Arbeit, so wird die Zahlung am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf das Einkommen für diese Störung vorgenommen.
7. Der operative Zeitpunkt für die Zahlung des Anleiheertrags beträgt einen Monat vor dem Fälligkeitstermin des Anleiheertrags. Das Datum des Ex-Coupons ist der Tag nach dem operativen Tag und wird am 21. Dezember gesetzt. Zinserträge werden von dem Investor, der die Anleihe am 20. Dezember jedes Jahres hält, immer eingegangen. Zinserträge für das erste Jahr werden vom Investor erhalten, der die Anleihe am 20. Dezember 2003 hält.
8. Die Berechnung des Zinsanteils basiert auf einem Jahr von 360 Tagen und 12 Monaten nach 30 Tagen (BCK - Standard 30E / 360). Der Anteil der Zinserträge ist ab dem Ausgabedatum im Preis der Anleihe enthalten.
9. Anleihen werden von einzelnen Teilen (Tranchen) ausgegeben. Der Primärverkauf der 1. Tranche wird in Form einer von der Tschechischen Nationalbank organisierten Ertragsversteigerung für eine Gruppe direkter Teilnehmer am 15. Januar 2003 erfolgen. Der primäre Verkauf weiterer Tranchen wird unter den gleichen Bedingungen durchgeführt. Die Emissionsfrist endet am 31. Dezember 2004. Andere Investoren können über direkte Teilnehmer an der Auktion teilnehmen. Die Auktionsbekanntmachung und die Liste der direkten Teilnehmer werden im Voraus veröffentlicht.
10. Das geschätzte Gesamtvolumen der Anleihen ist 30 000 000 000 CZK.
11. Die Trennung des Rechts auf die Ausbeute der Anleihe gemäß § 11 Akt. Nr. 530 / 1990 Coll., auf Anleihen in der geänderten Fassung, ist nicht möglich.
12. Das Finanzministerium erklärt, dass es jedem Schuldner den Nennwert der Anleihe schuldet. Die Anleihen werden zum Nominalwert am 20. Januar 2006 zurückgezahlt. Auch heute endet das Interesse an Anleihen. Der Nominalwert der Anleihe wird zusammen mit dem letzten Zinserträge an den Investor gezahlt, der die Anleihe am 20. Dezember 2005 hält. Ist die Rückzahlung des Auftraggebers am Tag der Arbeit fällig, so wird die Zahlung am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Erlöse für diese Rückzahlung geleistet.
13. Alle Rechte, die sich aus den Anleihen ergeben, sind innerhalb von 10 Jahren nach dem fälligen Datum begrenzt (§ 23 des Gesetzes Nr. 530 / 1990 Slg., auf Anleihen, geändert).
14. Das Finanzministerium verpflichtet sich, die Zahlung von Zinserträgen auf Anleihen zu sichern und ihren Eigentümern unter diesen Emissionsbedingungen den Nominalwert von Anleihen zurückzuzahlen. Der Zahlungspunkt ist die Czechoslovak Commercial Bank, a. s. Der Zahlungspunkt wird die Art und Weise veröffentlichen, wie die Zahlung des Coupons und die Rückzahlung des Nennwerts erfolgen wird.
15. Anleihen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene wie alle anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik sind.
16. Die Mitteilung an die Öffentlichkeit über diese Anleihen wird in den Wirtschaftszeitungen oder anderen ähnlich ausgerichteten Tageszeitungen veröffentlicht, die in der Tschechischen Republik verbreitet sind.
17. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, wird die tschechische Version entscheidend sein.
Minister:
Sobotka v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 9 / 2003 Coll. zur Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2003 - 2006, 3,00% |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 15.01.2003 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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